Über Uns

„AKL“

Wie alles begann

Im Jahr 1953 gab der anglikanische Pfarrer einer Londoner Innenstadtgemeinde, Chad Varah, in der „Times“ die Anzeige auf: „Bevor Sie Selbstmord begehen, rufen Sie mich an“. Mit den Samaritans wurde die telefonische Betreuung in England dann institutionalisiert. Nur kurze Zeit später (1956) wurde in Berlin die ärztliche Lebensmüdenbetreuung als Antwort auf die Samaritans in England gegründet. Daraus entstanden die Telefonseelsorge -Einrichtungen (TS) mit kirchlichen Trägern.
1976 erkannten einige Mitglieder der Tübinger Telefonseelsorge, dass bei suizidgefährdeten Menschen über den Telefonkontakt hinaus eine direkte Begegnung mit den Betroffenen hilfreich ist.
Der Arbeitskreis Leben Reutlingen/Tübingen (AKL) mit dem Motto: „Menschen in Krisen brauchen ein Gegenüber“ wurde gegründet! Es folgten bisher 7 weitere Gründungen von Arbeitskreise Leben in Baden-Württemberg, mit insgesamt 11 Beratungsstellen.

„AKL“

Der Arbeitskreis Leben

Die Arbeitskreise Leben sind Beratungsstellen für Menschen in Lebenskrisen und bei Suizidalität.
Neben der Beratung durch Fachkräfte und Begleitung durch geschulte ehrenamtliche Krisenbegleiter*innen bieten die AKL für Interessierte und Fachkolleg*innen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen an.
Die AKL informieren zu allen Themen rund um Krisen, Suizidalität, Trauer nach Suizid und leisten damit explizit ihren Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Suizid in unserer Gesellschaft.

Für genauere Informationen zu den bestehenden Angeboten ist der jeweilige AKL vor Ort anfragbar.

„LAG“

Die Landesarbeitsgemeinschaft

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Arbeitskreise Leben e.V. ist der Zusammenschluss aller AKL-Einrichtungen in Baden-Württemberg. Alle AKL-Einrichtungen treffen sich regelmäßig und tauschen sich über die Entwicklung der inhaltlichen Arbeit, Qualitätsstandards und zu Fragen der Finanzierung ihrer Arbeit aus.
Die AKLs haben dazu gemeinsame Richtlinien entwickelt und sich auf diese verpflichtet. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist u.a. die Voraussetzung dafür, dass ein AKL finanzielle Förderung durch das Land Baden-Württemberg erhalten kann, sofern die Mittel dafür im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. 
Die LAG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch einen gewählten Sprecherrat auf landes- und bundespolitischer Ebene.